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Neuigkeiten

Förderung der KMU in Europa: Neue Entlastungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von KMU

In der heute vorgelegten Mitteilung zur Entlastung für KMU werden neue Maßnahmen vorgeschlagen, die für kurzfristige Entlastung sorgen, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der KMU stärken und ein faires Unternehmensumfeld auf dem gesamten Binnenmarkt fördern werden. Als Bestandteil dieser Maßnahmen veröffentlicht die Kommission heute ebenfalls neue Vorschläge für eine Verordnung über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und für eine Richtlinie, mit der eine Besteuerung von KMU nach den im Land des Hauptsitzes geltenden Vorschriften eingeführt wird. Weitere Initiativen zielen darauf ab, den Zugang von KMU zu Finanzmitteln weiter zu vereinfachen, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern und KMU dabei zu unterstützen, zu Mid Caps heranzuwachsen, um ihr volles wirtschaftliches Potenzial auszuschöpfen.

Insbesondere mit der neuen Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr soll gegen die unlautere Handelspraktik der Zahlungsverzögerung vorgegangen werden, die den Cashflow von KMU beeinträchtigt und die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von Lieferketten schwächt. Mit den neuen Vorschriften wird die Zahlungsverzugsrichtlinie aus dem Jahr 2011 aufgehoben und durch eine Verordnung ersetzt. Durch den Vorschlag wird eine strengere Höchstfrist für Zahlungen von 30 Tagen eingeführt, wodurch Unklarheiten und Rechtslücken in der bestehenden Richtlinie beseitigt werden. Mit dem vorgeschlagenen Text wird auch sichergestellt, dass die Zahlung der angefallenen Zinsen und Entschädigungsgebühren automatisch erfolgt, ferner werden neue Durchsetzungs- und Abhilfemaßnahmen eingeführt, um Unternehmen vor schlechten Zahlern zu schützen.

Das hauptsitzbasierte Steuersystem für KMU wird KMU, die grenzüberschreitend aktiv sind und Betriebsstätten unterhalten, die Option eröffnen, mit nur einer einzigen Steuerbehörde – nämlich der für den Hauptsitz zuständigen – zu arbeiten, anstatt den Anforderungen mehrerer Steuersysteme entsprechen zu müssen. Dieser Vorschlag wird die Rechtssicherheit im Steuerbereich verbessern, für mehr Gerechtigkeit sorgen sowie die Befolgungskosten und Marktverzerrungen, die Geschäftsentscheidungen beeinflussen, verringern. Zugleich wird das Risiko von Doppel- und Überbesteuerung und Besteuerungsstreitigkeiten auf ein Minimum reduziert. Der erwartete Rückgang der Befolgungskosten dürfte insbesondere Investitionen und die grenzüberschreitende Expansion in der EU fördern. KMU, die in verschiedenen Mitgliedstaaten aktiv sind, werden die Niederlassungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr in vollem Umfang nutzen können, ohne durch unnötige steuerspezifische Hemmnisse beeinträchtigt zu werden.

Darüber hinaus werden in der Mitteilung der Kommission zur Entlastung für KMU mehrere nichtlegislative Maßnahmen vorgeschlagen, um KMU zu unterstützen und sicherzustellen, dass ihr wirtschaftliches Potenzial in vollem Umfang ausgeschöpft wird:

  • Verbesserung des derzeitigen Regelungsumfelds für KMU, indem auf dem erfolgreichen ersten vollen Anwendungsjahr des One-in-one-out-Grundsatzes (7,3 Mrd. EUR Nettokosteneinsparungen) aufgebaut, die Anwendung des KMU-Tests verbessert wird und die Bedürfnisse der KMU bei künftigen EU-Rechtsvorschriften konsequent bedacht werden, beispielsweise in Form von längeren Übergangsfristen für KMU. Die Kommission wird einen KMU-Beauftragten der EU ernennen, der die Kommission in KMU-Fragen anleitet und berät und die Interessen von KMU nach außen vertritt. Der KMU-Beauftragte der EU wird der Präsidentin direkt Bericht erstatten (und gleichzeitig dem für Binnenmarkt zuständigen Kommissionsmitglied über die von dessen Dienststellen unterstützten KMU-bezogenen Tätigkeiten berichten) und an Anhörungen des Ausschusses für Regulierungskontrolle mit den Generaldirektionen zu Initiativen mit potenziell weitreichenden Folgen für KMU teilnehmen. Die Kommission wird auch die Nutzung von Reallaboren fördern, um KMU beim Experimentieren und Innovieren zu unterstützen.
  • Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und Berichtspflichten für KMU durch die Einführung des technischen Systems der einmaligen Erfassung (Teil des zentralen digitalen Zugangstors) bis Ende 2023, damit KMU Verwaltungsverfahren im gesamten Binnenmarkt abwickeln können, ohne erneut Dokumente einreichen zu müssen. Die Kommission wird umständliche Verfahren vereinfachen und digitalisieren, wie Erklärungen und Bescheinigungen für die Entsendung von Arbeitnehmern (z. B. die sogenannte A1-Bescheinigung über den Sozialschutz). Darüber hinaus wird die Kommission auf den ersten noch vor dem Sommer unternommenen Schritten aufbauen, um die im März 2023 angekündigte Verringerung der Berichtspflichten um 25 % zu erreichen, und in den kommenden Wochen weitere Vorschläge unterbreiten. Hinzu kommen Maßnahmen, um solche Belastungen systematisch zu erfassen und gezielte Rationalisierungspläne für die kommenden Jahre zu entwickeln.
  • Förderung von Investitionen für KMU, zusätzlich zu den über 200 Mrd. EUR, die KMU im Rahmen der verschiedenen bis 2027 laufenden Förderprogramme zur Verfügung stehen. Dabei soll auf dem Erfolg des Finanzierungsfensters „KMU“ des InvestEU-Programms aufgebaut werden, indem Mitgliedstaaten zu Transfers zu nationalen Komponenten dieses Fensters ermutigt werden und sichergestellt wird, dass ein Teil der vorgeschlagenen EU-Garantie in Höhe von 7,5 Mrd. EUR im Rahmen eines neuen spezifischen Fensters der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) von InvestEU auch KMU zur Verfügung steht. Eine einfache und standardisierte Verfahrensweise wird KMU bei der Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen unterstützen, was den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung erleichtert.
  • Kontinuierliche Qualifizierung und Förderung der Arbeitskräfte in KMU durch weitere Unterstützung von Schulungsmaßnahmen, die durch groß angelegte Kompetenzpartnerschaften im Rahmen des Kompetenzpakts der EU und weiterer Unterstützungsinitiativen durchgeführt werden, um Kompetenzen mit dem Bedarf der KMU auf dem europäischen Arbeitsmarkt in Einklang zu bringen.
  • Förderung des Wachstums von KMU, indem bis 2023 die derzeitigen Schwellenwerte der KMU-Definition überprüft werden, eine harmonisierte Definition erarbeitet wird sowie möglicherweise bestimmte Verpflichtungen für kleine Mid Caps angepasst werden, damit diese ihr volles wirtschaftliches Potenzial ausschöpfen.

Weitere Informationen zu dem Maßnahmenpaket finden Sie auf der dieser Internetseite

Für Informationen zum Unterstützungsangebot des Enterprise Europe Network wenden Sie sich gerne an das Enterprise Europe Network.


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