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Neuigkeiten

Frankreich: Diese Änderungen gelten ab April bei der Carte BTP

Gültigkeitsdauer, Antragsstellung, Inaktivierungsperioden. Das ändert sich  bei der Carte BTP ab 1. April 2024.

Der Berufsausweis Carte BTP (Carte professionnelle pour lutter contre le travail illégal) ist ein Kontrollinstrument, das in erster Linie auf die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im Bau- und Montagegewerbe abzielt, von der hauptsächlich entsandte Arbeitnehmende betroffen sind. Wer Bau-, Montage-, Installations- oder öffentliche Arbeiten direkt oder in organisierter Form (Vorarbeiter) ausführt, wenn auch nur gelegentlich, als Hilfskraft oder als Gelegenheitsarbeiterin oder -arbeiter, muss die BTP-Karte vorweisen. Personen, die sich nie auf der Baustelle aufhalten, sind von der Ausweispflicht befreit.

Im Rahmen des Dekrets Nr. 2024-112 vom 15. Februar gelten ab 1. April 2024 folgende Änderungen bezüglich der Beantragung sowie der Verwaltung einer BTP-Karte, die im Rahmen der Eingabe und Übermittlung einer Entsendungsmeldung über SIPSI eingeleitet wurde:

  • Die Gültigkeitsdauer der BTP-Karte, die für in das Staatsgebiet entsandte Arbeitnehmende ausgestellt wird, verlängert sich für neue Karten, die ab dem 1. April 2024 bestellt werden, auf fünf Jahre. Damit wird sie für mehrere Arbeitgeber gültig. Folglich muss bei einem Wechsel des Arbeitgebers während der Gültigkeitsdauer der Karte kein neuer Antrag auf eine BTP-Karte mehr gestellt werden. Die auf ihr gespeicherten Informationen müssen hingegen vom neuen Arbeitgeber vor der Entsendung über die Online-Plattform aktualisiert werden, indem man die Nummer der neuen Vorabmeldung der Entsendung „SIPSI“ angibt.

  • Zwischen zwei Entsendungsperioden werden Inaktivierungsperioden für die BTP-Karte vorgesehen. Folglich muss die ursprüngliche Erklärung, die mit einer BTP-Karte verbunden ist, bei jeder neuen Entsendung geändert werden, um die Nummer der entsprechenden Entsendungsmeldung anzugeben (neuer Artikel R. 8295-3-1 des Arbeitsgesetzbuchs).

  • Für Arbeitnehmende, die von einem ausländischen Zeitarbeitsunternehmen entsandt werden, muss der Antrag für die BTP-Karte künftig vom Entsendeunternehmen und nicht mehr vom Kundenunternehmen gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

CIBTP France

Ministère du travail de la santé et des solidarités

 

Foto: amh-online.de


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