Ab 13. Dezember 2024 gelten strengere EU-Vorschriften zur Produktsicherheit

Mit Inkrafttreten der neuen GPSR-Verordnung am 13. Dezember 2024 gelten strengere Vorschriften zur Produktsicherheit. Die neuen Regeln sollen gewährleisten, dass alle Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt sicher sind. Sie gilt für Non-Food-Erzeugnisse, unabhängig davon, ob diese offline oder online verkauft werden und soll dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Zudem verbessern sie die Wirksamkeit von Rückrufen gefährlicher Produkte. Die Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten das Recht auf Abhilfe bei unsicheren Produkten und bessere Kommunikationskanäle, um Sicherheitsprobleme zu melden. 

Da die neuen Vorschriften die Bedingungen für die Produktsicherheit zwischen Online- und Offline-Verkauf verbessern sollen, werden auch spezifische Produktsicherheitsanforderungen für Online-Marktplätze festgelegt. Zum Schutz der Verbraucher*innen vor gefährlichen Produkten, die über Online-Marktplätze verkauft werden, muss nun für ein in der Union in Verkehr gebrachtes Produkt eine verantwortliche Person ernannt werden. Damit darf ein entsprechendes Produkt nur in der EU in Verkehr gebracht werden, wenn es einen, in der Union niedergelassenen Wirtschaftsakteur gibt, der in Bezug auf das Produkt entsprechend der Verordnung verantwortlich ist.

Dies betrifft damit besonders Unternehmen ohne Standort in Europa. Unterstützung bei der Suche eines entsprechenden Wirtschaftsakteurs kann das Enterprise Europe Network bieten. Folgendes Kooperationsprofil kann beispielsweise Abhilfe schaffen.

Hier können Sie sich über das Merkblatt der IHK Berlin informieren und die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit lesen.

Quelle: Ab morgen gelten strengere EU-Vorschriften zur Produktsicherheit - Europäische Kommission