Die EU-Kommission hat ihren Leitfaden zur EU-Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht. Diese Hinweise erläutern nur die Datenschutz-Grundverordnung, nicht die tatsächliche Rechtslage z. B. in Deutschland, weil das BDSG-neu nicht berücksichtigt ist. Insofern halten wir die Veröffentlichung der EU-KOM für die Unternehmen nicht für sehr zielführend. Unternehmen sollten nicht explizit darauf hingewiesen werden, z. B. durch eine Verlinkung auf der IHK-Homepage.
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Annette Karstedt-Meierrieks
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